Begriffserklärungen

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A

Alzheimer-Therapie-Zentren zielen darauf ab, den Krankheitsverlauf zu verzögern, Begleitsymptome zu verringern und Angehörige auf das Leben zu Hause mit der Krankheit vorzubereiten. Das Angebot besteht aus einer medizinischen Behandlung kombiniert mit einem erhaltenden Rehabilitationsprogramm für die Patienten sowie einem Schulungsprogramm für Angehörige.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG) sind Gemeinschaften für maximal zwölf pflegebedürftige Menschen, die in einer Wohnung zusammen leben. Jede/r Bewohner/in hat einen eigenen Wohn- und Schlafbereich. Die übrigen Räume wie Wohnzimmer, Speisezimmer, Küche und Bad werden von allen gemeinsam genutzt. Die Organisation des Haushaltes und des Gruppenlebens sowie die pflegerischen Leistungen werden von einem ambulanten Pflegedienst oder einer von den Bewohnern angestellten Betreuungs- und Pflegekraft übernommen. Der Begriff der Wohngemeinschaft ist weder gesetzlich definiert noch geschützt. Demzufolge sind die Wohngemeinschaften in ihrer Gestaltung sehr unterschiedlich. In Bayern gelten für die Wohngemeinschaften die Richtlinien des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes – PfleWoqG.

Ambulante Pflegedienste bieten pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen zu Hause an. Art und Umfang der Leistungen hängen von der Höhe des bewilligten Pflegegeldes sowie vom sonstigen Einkommen des Pflegebedürftigen ab.

Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) ist eine intensive, kurzfristig verfügbare Unterstützung für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung mit dem Ziel, diese dabei zu unterstützen, das eigene Leben wieder weitestgehend autonom und eigenverantwortlich zu gestalten. Im Vordergrund steht die Förderung zu „Selbstbefähigung“, also die Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung. Um dies zu gewährleisten, ermittelt eine feste Bezugsperson in einem Dialog auf Augenhöhe mit dem Betroffenen, seiner Familie, seinen Freunden und anderen beteiligten Personen den individuellen Unterstützungsbedarf und passt ihn immer wieder aufs Neue den aktuellen Bedürfnissen an. Außerdem bespricht sie mit dem Erkrankten weiterführende und nachsorgende Angebote. Die ambulant psychiatrische Pflege ist eine aufsuchende Leistung, welche dadurch den Bedürfnissen der meisten Menschen mit psychischen Erkrankungen entspricht, die häufig nicht in der Lage sind, außerhalb ihrer gewohnten Umgebung zu agieren und wird in der Regel durch psychiatrische Fachpflegekräfte erbracht.

 

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B

Beschützende Wohnbereiche sind spezielle Stationen in stationären Pflegeeinrichtungen, die eine familienrechtliche Unterbringung nach §1831 BGB ermöglichen, d.h. die Personen, welche auf einer beschützenden Station leben, sind in ihrer Freiheit beschränkt und können die Station nicht allein verlassen. Für eine solche Unterbringung ist ein Gerichtsbeschluss über das Betreuungsgericht notwendig.

Betreutes Wohnen ist kein gesetzlich geschützter Begriff, d.h. hier liegen keine Vorschriften für die Gestaltung der Wohnungen oder der Betreuungsangebote vor, die erfüllt werden müssen. Es handelt sich grundsätzlich um eine Wohnform, bei der ein Mietvertrag und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird, so dass bei Bedarf Betreuungsleistungen zugekauft werden können. Bitte informieren Sie sich genau über die Bedingungen des Vertrages für das Betreute Wohnen und vergleichen Sie verschiedene Anbieter.

Besuchsdienste / Entlastung durch Helferinnen und Helfer sind Hausbesuchsdienste, welche den Alltag in der häuslichen Umgebung erleichtern sollen. Helfer*innen leisten der erkrankten Person für ein paar Stunden Gesellschaft, sodass pflegende Angehörige anderen Tätigkeiten (z.B. Besorgungen erledigen) nachgehen können. Ehrenamtliche übernehmen jedoch grundsätzlich keine pflegerischen Aufgaben, dies ist gesetzlich untersagt und entspricht zugleich nicht deren Tätigkeitsfeld. Die hier aufgeführten Helferkreise sind ein spezielles Angebot für Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen.

Betreuungsgerichte bilden eine Abteilung des Amtsgerichtes und befassen sich überwiegend mit der Einrichtung rechtlicher Betreuung Erwachsener. Sie entscheiden auch darüber, ob Menschen - gegebenenfalls auch gegen ihren Willen - geschlossen psychiatrisch behandelt werden müssen (Unterbringung von Betreuten).

Betreuungsstellen bieten Unterstützung bei der Erstellung eines Antrages zur Überprüfung des Betreuungsbedarfes an. Sie beraten Familienangehörige, die selbst die Betreuung übernehmen wollen, vermitteln bei Bedarf Betreuerinnen/Betreuer in der jeweiligen Region und erarbeiten Stellungnahmen für das Betreuungsgericht. Betreuungsstellen beraten ebenfalls zu Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Betreuungsvereine schulen und befähigen ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die Betreuung für Menschen zu übernehmen, die sich nicht selbst vertreten können. Bei schwierigen Fragen erhalten die Ehrenamtlichen durch die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen Unterstützung. Zu den Aufgaben eines Betreuungsvereins zählen: Beratung zu Fragen des Betreuungsrechts, Führung von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz, Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuer*innen sowie Information und Beratung zu Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Damit ein Betreuungsverein tätig sein kann, ist es erforderlich, dass dieser von der zuständigen Behörde anerkannt wird.

 

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E

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wurde geschaffen um von Behinderung bedrohte Menschen und Menschen mit Behinderung darin zu bestärken, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können. Die Beratung erfolgt unabhängig von Rehabilitationsträgern und tritt neben deren gesetzliche Beratungspflicht. 

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F

Fachstellen für pflegende Angehörige mit Demenzberatung bieten Beratung und Begleitung rund um das Thema Demenz an, wie z.B. Informationen zur Pflegeversicherung, zum Betreuungsrecht oder zum Umgang mit Demenz. Desweiteren werden u.a. Entlastungsangebote für pflegende Angehörige (z.B. Gesprächsgruppen und Seminare), Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz oder stundenweise Entlastung durch freiwillige Helferinnen und Helfer angeboten.

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G

Gedächtnissprechstunden / Gerontopsychiatrische Ambulanzen sind ambulante Untersuchungsangebote für ältere Menschen mit Hirnleistungsstörungen. Die Ursachen von Gedächtnisproblemen sind überaus vielfältig. Die Gedächtnis-Sprechstunde bietet die Möglichkeit einer Diagnostik mit unterschiedlichen Testverfahren an. Anschließend werden die Patienten über die Ergebnisse informiert und erhalten einen neuropsychologischen Bericht. Entsprechend den Ergebnissen werden dem Patienten Therapiemöglichkeiten erläutert und auf behandelnde Haus- und Fachärzte verwiesen. Die Inanspruchnahme einer Gedächtnis-Sprechstunde und die Testungen sind kostenfrei.

Gesetzliche Betreuer können volljährige Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins oder Rechtsanwälte sein.

Eine Gesetzliche Betreuung wird vom zuständigen Betreuungsgericht für erwachsene Menschen angeordnet, die wegen einer psychischen Erkrankung und/oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage sind ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Betreuung wird zeitlich und sachlich auf entsprechende Aufgabengebiete beschränkt.

Gerontopsychiatrische Erkrankungen sind in erster Linie Demenzerkrankungen, Depressionen, Wahnstörungen oder Schizophrenien, Angststörungen, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen, die bei älteren Menschen auftreten. Ob die Krankheit zum ersten Mal auftritt oder schon länger besteht, spielt dabei keine Rolle.

Gerontopsychiatrische Kliniken sind für die Behandlung von Menschen im Alter ab ca. 60 Jahren. Im Vordergrund steht die Förderung des Gedächtnisses, des Denkvermögens sowie der sozialen und alltagspraktischen Fähigkeiten. Ziel ist es, eine Heimunterbringung zu vermeiden oder hinauszuzögern und somit den längeren Verbleib zu Hause zu ermöglichen. Manche Kliniken bieten eine sog. ambulante Nachsorge an. Dies bedeutet, dass ein/e Mitarbeiter/in der Klinik den Patienten im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt noch einige Monate ein bis zweimal pro Woche zu Hause besucht. Die Patienten werden dabei unterstützt, den Alltag wieder alleine bewältigen zu können.

Gerontopsychiatrische Tageskliniken sind Einrichtungen, die Patienten/innen nur tagsüber aufnehmen, den Abend und die Nacht verbringen sie zu Hause. Tageskliniken bieten die gleichen Behandlungsmöglichkeiten wie Gerontopsychiatrische Kliniken. Eine Einweisung in eine Tagesklinik macht dann Sinn, wenn das Fortschreiten der Erkrankung durch schnelles Eingreifen verhindert werden soll oder eine Nachbehandlung nach einer stationären Behandlung notwendig erscheint.

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H

Hausgemeinschaften sind eigenständige Wohnbereiche innerhalb eines Pflegeheimes für fünf bis neun Personen, die gemeinsam ihren Alltag verbringen („Normalisierungsprinzip“). Jedes Mitglied der Hausgemeinschaft verfügt über ein Appartement (d.h. möglichst mit Dusche und WC). Der Küchen- und Wohnbereich wird gemeinsam genutzt. Die Hausgemeinschaft versorgt sich fast ausschließlich selbst (Wäsche, Küche). Ein/e Mitarbeiter/in (sog. „Präsenzkraft“) ist den ganzen Tag als Bezugsperson vor Ort.

Hospize sind Einrichtungen der Sterbebegleitung. Es handelt sich um spezielle stationäre Einrichtungen für Menschen, die an Krankheiten leiden, die durch heilende Methoden nicht mehr therapiert werden können. Die Linderung von Beschwerden wie z.B. Schmerztherapie steht im Mittelpunkt der Versorgung. Neben den stationären Einrichtungen gibt es auch Hospizvereine, die Menschen im Sterbeprozess zu Hause begleiten.

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K

Krisendienste richten sich generell an Personen, die sich in einer seelischen oder sozialen Notlage oder Krisensituation befinden. Schwierige Lebenssituationen sind auch für Angehörige und Freunde belastend. Diese können sich ebenfalls an den Krisendienst wenden. Persönliche Krisen entstehen häufig, wenn Betroffene nicht in der Lage sind, bestimmte Situationen mit vertrauten Verhaltensweisen zu lösen. Der Krisendienst hilft, schwierige Situationen zu bewältigen und Auswege zu finden.

Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht unabhängig von der jeweiligen Einstufung - allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 - in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 Euro im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.
Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege auf insgesamt bis zu 3.224 Euro im Kalenderjahr erhöht, also maximal verdoppelt werden. (www.bundesgesundheitsministerium.de, 11.06.2018)
Einige Kurzzeitpflegen in Mittelfranken haben Angebote für Menschen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung entwickelt oder beschäftigen gerontopsychiatrische Pflegefachkräfte.

 

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N

Unter Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung. Pflegebedürftige Menschen verbringen unter der Woche einen Teil des Tages oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung und werden dort von ausgebildeten Pflegefachkräften und Betreuungskräften gepflegt und betreut. Hauptsächlich leben sie im eigenen Zuhause. Daher wird bei dieser Leistung auch von teilstationärer Pflege gesprochen. Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden. Personen mit mindestens dem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen Zuschuss für diese teilstationäre Pflege.

Vor allem für Menschen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung wie Demenz, die ständig beaufsichtigt werden müssen oder der Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist, kommt diesem teilstationären Angebot immer mehr Bedeutung zu.

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P

Pflegeheime sind Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen dauerhaft wohnen und rund um die Uhr gepflegt und versorgt werden. Einige Einrichtungen bieten inzwischen spezielle Angebote für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen an.

Pflegeoase ist ein spezieller Lebens- und Wohnraum für eine kleine Gruppe von Menschen mit Demenz in einem weit fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung, deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmung weitgehend eingeschränkt ist und die vollständig auf umfassende Pflege und Betreuung angewiesen sind. Durch die Gemeinschaft wird ein Gefühl von Nähe geschaffen und eine hohe Präsenz des Pflege- und Betreuungspersonals ermöglicht.

Unter Psychoedukation sind Maßnahmen oder auch Schulungen zu verstehen, die Betroffene und Angehörige dabei unterstützen, mehr Verständnis für die Erkrankung zu entwickeln. Dazu zählt die Informationsvermittlung (was für eine Krankheit habe ich, wie wirkt sich diese aus), die emotionale Entlastung (ich bin nicht allein mit meinem Schicksal, andere befinden sich in ähnlichen Situationen) und die Stärkung der Selbsthilfemöglichkeiten (wie gehe ich mit schwierigen Situationen um).

Psychosoziale Suchberatungsstellen (PSB) sind Beratungsstellen zur professionellen Unterstützung von Menschen mit Problemen im Umgang mit Alkohol, Medikamenten und/ oder illegalen Drogen. Die Unterstützung findet in Form von Beratung, Begleitung und Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten statt. Einige Suchtberatungen in Mittelfranken haben Angebote für ältere Menschen entwickelt.

 

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R

Rehabilitation bezeichnet den Einsatz und die Wirkung von Maßnahmen, die darauf zielen, die körperlichen, psychischen und sozialen Folgen einer Behinderung oder Erkrankung möglichst gering zu halten und eine Wiedereingliederung in den gewohnten Alltag zu ermöglichen.

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S

Die Angebote zur Unterstützung der Selbsthilfe beraten über die Möglichkeiten, Chancen und Grenzen der Selbsthilfe. Sie unterstützen bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte zu bestehenden Selbsthilfegruppen und begleiten Betroffene und Interessierte bei der Gründung und beim Aufbau neuer Selbsthilfegruppen. Des Weiteren geben sie Hinweise auf professionelle Hilfsangebote. Selbsthilfegruppen teilen ihre Probleme und Erfahrungen und suchen gemeinsam nach Lösungen. Sie finden hierdurch neue Wege, um mit ihrer Erkrankung oder ihrer Behinderung umzugehen und fühlen sich durch den Zusammenschluss nicht alleine.

Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) bieten Beratung und Begleitung für Menschen an, die Schwierigkeiten im Alltag haben und diese nicht alleine bewältigen können, die sich Ängsten ausgesetzt fühlen, bei denen eine seelische Erkrankung wie z.B. Depression, wahnhafte Störungen oder Suchterkrankung festgestellt wurde oder die einfach Fragen zu psychiatrischen Erkrankungen haben. Neben der Einzelberatung finden in der Regel auch Gruppen- und Freizeitangebote statt. Manche Dienste bieten auch Angehörigengruppen an. Die Sozialpsychiatrische Dienste in Mittelfranken haben Angebote für ältere Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen entwickelt.

 

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T

Unter Tages- oder Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung. Pflegebedürftige Menschen verbringen unter der Woche einen Teil des Tages oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung und werden dort von ausgebildeten Pflegefachkräften und Betreuungskräften gepflegt und betreut. Hauptsächlich leben sie im eigenen Zuhause. Daher wird bei dieser Leistung auch von teilstationärer Pflege gesprochen. Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden. Personen mit mindestens dem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen Zuschuss für diese teilstationäre Pflege.

Vor allem für Menschen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung wie Demenz, die ständig beaufsichtigt werden müssen oder der Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist, kommt diesem teilstationären Angebot immer mehr Bedeutung zu.

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U

Urlaubsreisen für Angehörige und Erkrankte bieten die Möglichkeit, gemeinsam in einem geschützten Rahmen Urlaub zu machen. Familien, die sich sonst eine Reise mit dem erkrankten Familienmitglied nicht mehr zutrauen würden, finden hier Erholung und Entspannung. Erkundigen Sie sich bei den Fachstellen für pflegende Angehörige in Ihrem Landkreis oder bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. nach geeigneten Angeboten.

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V

Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch entferntere Verwandte, die nicht mit der oder dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, oder durch Nachbarinnen und Nachbarn können ebenfalls bis zu 1.612 Euro in Anspruch genommen werden.

Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflegebetrags (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. (www.bundesgesundheitsministerium.de, 11.06.2018)

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W

Wohngruppen bieten ca. zwölf Plätze für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen innerhalb eines Pflegeheimes. Die pflegebedürftigen Bewohner/innen verfügen über ihr Wohn- und Schlafzimmer (möglichst mit Bad und WC) als Rückzugsbereich. Küche und Wohnraum werden von allen Bewohner/innen gemeinsam genutzt. Das Gemeinschaftsleben findet in der Gemeinschaftsküche/-wohnraum statt. Die Wohngruppe versorgt sich nur teilweise selbst.

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